Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern in Österreich
Bei vielen Krediten wurde bei Abschluss eine einmalige Bearbeitungsgebühr (auch „Bearbeitungsentgelt", „Kreditbearbeitungsspesen") verrechnet. Nach jüngerer Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) sind viele dieser Gebühren unwirksam – zu Unrecht Bezahltes kann zurückgefordert werden.
Sind Kreditbearbeitungsgebühren zulässig?
Entscheidend ist nicht allein der Prozentsatz, sondern ein Zwei-Achsen-Test:
- Grobe Kostenüberschreitung: Übersteigt die Gebühr den tatsächlichen Bearbeitungsaufwand der Bank deutlich?
- Transparenz: Ist erkennbar, welche konkrete Leistung abgegolten wird – und überschneiden sich nicht mehrere Entgelte?
Der OGH qualifiziert solche Entgelte seit 7 Ob 169/24i (19.02.2025) nicht mehr als kontrollfreie Hauptleistung, sondern als der Inhaltskontrolle unterliegende Nebenleistung. Damit greift die Prüfung nach § 879 Abs 3 ABGB (bei Verbrauchern zusätzlich das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG).
Wie lange kann ich rückwirkend zurückfordern?
Die bereicherungsrechtliche Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre ab Zahlung (§ 1478 ABGB) – unabhängig davon, ob der Kredit noch läuft oder bereits vollständig zurückgezahlt wurde. Auch bei längst getilgten Krediten kann sich die Prüfung also lohnen.
Was bekomme ich zurück?
Zurückgefordert wird das zu Unrecht gezahlte Entgelt zuzüglich Zinsen. Höhe und Beginn der Zinsen sind einzelfallabhängig (gesetzlich 4 % p. a., § 1000 ABGB); in außergerichtlichen Vergleichen wurden teils höhere Sätze gewährt. Den genauen Betrag ermittelt die Prüfung anhand Ihres Vertrags.
So läuft die Rückforderung ab
- 1. Kostenlose Erstprüfung: Sie laden Ihren Kreditvertrag hoch, wir prüfen, ob rückforderbare Gebühren enthalten sind.
- 2. Aufforderung an die Bank: Bei positivem Ergebnis fordern wir – namens und auftrags – die Rückzahlung mit Fristsetzung.
- 3. Durchsetzung: Zahlt die Bank nicht, bereiten wir die gerichtliche Geltendmachung vor.
Die Vertretung erfolgt durch die Rechtsanwaltskanzlei; Sie bleiben Inhaber Ihrer Forderung.
Häufige Fragen
Kann ich Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern?
Häufig ja. Sind die Gebühren pauschal/intransparent oder übersteigen sie den Aufwand grob, können sie unwirksam sein – dann ist das Gezahlte rückforderbar. Ob im Einzelfall, klärt die Prüfung.
Wie lange rückwirkend?
Bis zu 30 Jahre ab Zahlung (§ 1478 ABGB), auch bei getilgten Krediten.
Was kostet die Erstprüfung?
Nichts – sie ist kostenlos und unverbindlich.
Welche Banken sind betroffen?
Grundsätzlich alle Kreditinstitute, die solche Gebühren verrechnet haben. Einzelne Banken haben bereits – etwa aufgrund von Vergleichen – Rückzahlungen geleistet. Maßgeblich ist Ihr konkreter Vertrag.
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Judikatur zu Kreditbearbeitungsgebühren ist in Bewegung; ob ein Anspruch besteht, ist einzelfallabhängig. Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr.