Kreditgebühren zurückfordern Kostenlose Erstprüfung →

Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern in Österreich

Bei vielen Krediten wurde bei Abschluss eine einmalige Bearbeitungsgebühr (auch „Bearbeitungsentgelt", „Kreditbearbeitungsspesen") verrechnet. Nach jüngerer Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) sind viele dieser Gebühren unwirksam – zu Unrecht Bezahltes kann zurückgefordert werden.

Kreditvertrag kostenlos prüfen lassen
Erstprüfung kostenlos & unverbindlich · rückwirkend bis zu 30 Jahre

Sind Kreditbearbeitungsgebühren zulässig?

Entscheidend ist nicht allein der Prozentsatz, sondern ein Zwei-Achsen-Test:

Der OGH qualifiziert solche Entgelte seit 7 Ob 169/24i (19.02.2025) nicht mehr als kontrollfreie Hauptleistung, sondern als der Inhaltskontrolle unterliegende Nebenleistung. Damit greift die Prüfung nach § 879 Abs 3 ABGB (bei Verbrauchern zusätzlich das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG).

Orientierung aus der Judikatur (keine feste Grenze!): In einem Einzelfall wurde eine Gebühr von rund 3 % als gröblich benachteiligend gekippt (2 Ob 52/25y), rund 2,2 % dagegen als zulässig und transparent gehalten (3 Ob 77/25g). Hohe Prozentsätze, fehlende Obergrenzen und mehrere sich überschneidende Entgelte sind Warnsignale – kein Automatismus. Der Graubereich liegt etwa dort; Grenzfälle gehören individuell geprüft.

Wie lange kann ich rückwirkend zurückfordern?

Die bereicherungsrechtliche Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre ab Zahlung (§ 1478 ABGB) – unabhängig davon, ob der Kredit noch läuft oder bereits vollständig zurückgezahlt wurde. Auch bei längst getilgten Krediten kann sich die Prüfung also lohnen.

Was bekomme ich zurück?

Zurückgefordert wird das zu Unrecht gezahlte Entgelt zuzüglich Zinsen. Höhe und Beginn der Zinsen sind einzelfallabhängig (gesetzlich 4 % p. a., § 1000 ABGB); in außergerichtlichen Vergleichen wurden teils höhere Sätze gewährt. Den genauen Betrag ermittelt die Prüfung anhand Ihres Vertrags.

So läuft die Rückforderung ab

Die Vertretung erfolgt durch die Rechtsanwaltskanzlei; Sie bleiben Inhaber Ihrer Forderung.

Häufige Fragen

Kann ich Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern?

Häufig ja. Sind die Gebühren pauschal/intransparent oder übersteigen sie den Aufwand grob, können sie unwirksam sein – dann ist das Gezahlte rückforderbar. Ob im Einzelfall, klärt die Prüfung.

Wie lange rückwirkend?

Bis zu 30 Jahre ab Zahlung (§ 1478 ABGB), auch bei getilgten Krediten.

Was kostet die Erstprüfung?

Nichts – sie ist kostenlos und unverbindlich.

Welche Banken sind betroffen?

Grundsätzlich alle Kreditinstitute, die solche Gebühren verrechnet haben. Einzelne Banken haben bereits – etwa aufgrund von Vergleichen – Rückzahlungen geleistet. Maßgeblich ist Ihr konkreter Vertrag.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Judikatur zu Kreditbearbeitungsgebühren ist in Bewegung; ob ein Anspruch besteht, ist einzelfallabhängig. Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr.