Welche Kredite und Banken sind betroffen?
Die Rechtslage ist bankunabhängig: Betroffen sind grundsätzlich Kredite aller österreichischen Institute, bei denen eine pauschale oder intransparente Bearbeitungsgebühr verrechnet wurde. Entscheidend ist Ihr konkreter Vertrag – nicht der Name der Bank.
Welche Kredite kommen infrage?
- Verbraucher- und Wohnkredite mit einmaliger „Bearbeitungsgebühr" / „Bearbeitungsentgelt" bei Abschluss
- Kredite mit als Prozentsatz der Kreditsumme bemessenen Bearbeitungskosten
- auch bereits getilgte Kredite (Rückforderung bis zu 30 Jahre ab Zahlung)
Betrifft das meine Bank?
Solche Gebühren wurden bei Krediten zahlreicher österreichischer Institute verrechnet – von Landes-Hypothekenbanken über Raiffeisen- und Sparkassen-Institute bis zu großen Filial- und Direktbanken. Einzelne Banken haben – etwa aufgrund von Vergleichen – bereits Rückzahlungen geleistet. Ob in Ihrem Fall ein Anspruch besteht, lässt sich aber nur anhand Ihres Vertrags beurteilen, nicht pauschal nach Institut.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Es werden keine Aussagen über das Verhalten einzelner Banken getroffen; ob ein Anspruch besteht, ist einzelfallabhängig. Angaben ohne Gewähr.