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Verbraucher- oder Unternehmerkredit: Was gilt bei der Rückforderung?

Beide können zurückfordern – der rechtliche Prüfmaßstab ist aber unterschiedlich. Deshalb macht es einen Unterschied, ob Sie den Kredit als Privatperson oder als Unternehmen aufgenommen haben.

Verbraucherkredit

Für Verbraucher gilt neben der allgemeinen Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB zusätzlich das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG. Eine Gebühr kann daher schon dann angreifbar sein, wenn nicht klar erkennbar ist, welche konkrete Leistung sie abgilt oder wie sich ihre Höhe bemisst.

Unternehmerkredit

Bei Unternehmern greift das KSchG-Transparenzgebot nicht. Die Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB gilt aber auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr für Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Vertragsformblättern. Angesetzt wird hier vor allem an der Verhältnismäßigkeit – also daran, ob die Gebühr den tatsächlichen Aufwand grob übersteigt.

Kurz gesagt: Verbraucher können über zwei Hebel vorgehen (Verhältnismäßigkeit und Transparenz), Unternehmer vor allem über die Verhältnismäßigkeit. In beiden Fällen ist das zu Unrecht Gezahlte rückforderbar – die Einschätzung erfolgt individuell.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die Einordnung als Verbraucher- oder Unternehmergeschäft und die Erfolgsaussichten sind einzelfallabhängig. Angaben ohne Gewähr.