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Verjährung: Wie lange kann man Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern?

Die kurze Antwort: bis zu 30 Jahre ab Zahlung. Damit lohnt sich die Prüfung selbst bei alten, längst abbezahlten Krediten.

30 Jahre ab Zahlung (§ 1478 ABGB)

Zu Unrecht verrechnete Bearbeitungsgebühren werden über das Bereicherungsrecht zurückgefordert (rechtsgrundlose Leistung). Dafür gilt die allgemeine 30-jährige Verjährungsfrist des § 1478 ABGB. Sie beginnt mit der Zahlung der Gebühr – in der Regel also mit dem Kreditabschluss.

Auch bei bereits getilgten Krediten

Ob der Kredit noch läuft oder schon vollständig zurückgezahlt wurde, spielt für die Rückforderung keine Rolle: Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Gebühr bezahlt wurde. Wer vor vielen Jahren einen Kredit aufgenommen und die Bearbeitungsgebühr entrichtet hat, kann daher oft noch zurückfordern.

Beispiel: Wurde die Bearbeitungsgebühr 2015 beim Kreditabschluss bezahlt, verjährt der Rückforderungsanspruch – vorbehaltlich des Einzelfalls – erst 2045. Ein 2020 getilgter Kredit ändert daran nichts.

Warum trotzdem nicht zuwarten?

Auch wenn die Frist lang ist: Unterlagen gehen mit der Zeit verloren, und je früher geprüft wird, desto einfacher lässt sich der Anspruch belegen. Die Erstprüfung ist kostenlos.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verjährungsfragen können im Einzelfall abweichen; maßgeblich ist die konkrete Konstellation. Angaben ohne Gewähr.